Der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe von FAO/WHO (Joint Expert Committee on Food Additives, JECFA) ist ein internationales wissenschaftliches Expertengremium, das gemeinsam von der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kontrolliert wird.

2010 Bei seiner 73. Versammlung ist der JECFA zu dem Ergebnis gekommen, dass Rebaudiosid D und Rebaudiosid F nicht genotoxisch sind. Der JECFA hatte zuvor bei seiner 63. Versammlung festgestellt, dass Steviosid und Rebaudiosid A in vitro bzw. in vivo nicht genotoxisch sind und dass die Genotoxizität von Steviol und einiger seiner oxidativen Derivative, die sich in vitro zeigt, in vivo nicht zum Ausdruck kommt. Im Juni 2010 hat der JECFA Rebaudiosid D und Rebaudiosid F in seine Liste nicht-genotoxischer Nahrungsmittelzusatzstoffe aufgenommen.Zusammenfassung der 73. Versammlung
2009 In einem Bericht mit dem Titel „Sicherheitsbewertung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe“ (Lebensmittelzusatzstoff-Reihe 60) stellt der JECFA fest, dass die Ergebnisse der neuen Studien, die dem Ausschuss vorgestellt wurden, zeigen, dass die Einnahme von Steviolglycosiden bei einer Dosis von etwa 4 mg/kg Körpergewicht/Tag, ausgedrückt als Steviol, über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen bei Personen mit Typ-2-Diabetes und über 4 Wochen bei Personen mit normalem oder niedrig-bis-normalem Blutdruck keine negativen Auswirkungen hat. Der Sachverständigenausschuss kam zu dem Schluss, dass die neuen Daten ausreichend waren, um einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 2 zuzulassen und die vorläufige Einstufung aufzuheben. Für Steviolglycoside wurde eine zulässige Tagesdosis (ADI) von 0–4 mg/kg/Körpergewicht, ausgedrückt als Steviolgehalt, festgelegt.Liste der für die Bewertung vorgesehenen Stoffe
2008 In seinem Bericht zur 69. Versammlung mit dem Titel „Bewertung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe“ kam der JECFA zu dem Ergebnis, dass in den toxikokinetischen Studien bestätigt wurde, dass intaktes Steviosid und Rebaudiosid A zwar schlecht absorbiert werden, dass sie jedoch von der Mikroflora im Darm zu Steviol hydrolysiert werden, das wiederum gut absorbiert wird. Nach der Absorption wird Steviol hauptsächlich zu Steviolglucuronid verstoffwechselt, das beim Menschen über den Urin ausgeschieden wird. Die neuen Studien am Menschen behandelten speziell die Fragen, die der Sachverständigenausschuss bei seiner 63. Versammlung aufgeworfen hatte und die den Nachweis dafür betrafen, dass eine vermeintliche pharmakologische Wirkung von Steviolglycosiden nicht bei der Menge zu finden wäre, die sich aus der vorgeschlagenen Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff ergibt. Der Sachverständigenausschuss kam zu dem Schluss, dass die neuen Daten ausreichend waren, um einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor von 2 zuzulassen und die vorläufige Einstufung aufzuheben. Für Steviolglycoside wurde eine zulässige Tagesdosis (ADI) von 0–4 mg/kg/Körpergewicht, ausgedrückt als Steviolgehalt, festgelegt.Zusammenfassung der 69. Versammlung
2004 Bei seiner 63. Versammlung kam der JECFA zu dem Ergebnis, dass Steviosid und Rebaudiosid A in vitro bzw. in vivo nicht genotoxisch sind und dass die Genotoxizität von Steviol und einiger seiner oxidativen Derivative, die sich in vitro zeigt, in vivo nicht zum Ausdruck kommt. Die höchste Dosis, bei der keine Schädigungen beobachtet werden (No observed adverse effect level, NOAEL), für Steviosid lag in einer langfristigen Studie, die bei seiner 51. Versammlung vom Ausschuss ausgewertet wurde, bei 970 mg/kg pro Körpergewicht/Tag.Zusammenfassung der 63. Versammlung