2011 Die Europäische Kommission hat die Verwendung von hochreinen Steviolglycosiden (≥ 95 %) in Lebensmitteln und Getränken als Süßungszusatz in der gesamten Europäischen Union zugelassen. Die Zulassung wurde am 11. November 2011 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und am 14. November 2011 bekannt gegeben. Kommissionsrichtlinie (EU) Nr. 1131/2011 vom 11. November 2011, die den Anhang II der Richtlinie (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats in Bezug auf Steviolglycoside ergänzt.